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   BFH, 27.06.2006 - X S 8/06   

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BFH, 27.06.2006 - X S 8/06 (https://dejure.org/2006,12806)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - X S 8/06 (https://dejure.org/2006,12806)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - X S 8/06 (https://dejure.org/2006,12806)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - X S 8/06
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs --in seiner Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)-- verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG-Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81).
  • BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - X S 8/06
    Hierauf ist vorliegend deshalb nicht einzugehen, weil jedenfalls kein Streit darüber besteht, dass ein solcher außerordentlicher Rechtsbehelf nur auf schwerwiegende Rechtsverstöße, also darauf gestützt werden kann, dass die angegriffene Entscheidung auf einer gravierenden Verletzung von Grundrechten beruhe oder jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehre (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).
  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - X S 8/06
    Für die Gegenvorstellung ist mangels einer gesetzlichen Regelung eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
  • BFH, 14.03.2006 - X B 172/05

    NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - X S 8/06
    Der angerufene Senat hat mit Beschluss vom 14. März 2006 (X B 172/05) die Beschwerde der Antragsteller wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 27. September 2005 (I 126/2004) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 01.07.1991 - IV B 148/90

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht gegebenen Rechtsbehelfen gegen den

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - X S 8/06
    Der Senat kann offen lassen, ob eine Gegenvorstellung gegen Gerichtsentscheidungen, die --wie beispielsweise die Zurückweisung oder Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1991 IV B 148/90, juris)-- in materielle Rechtskraft erwachsen, neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge (§ 133a FGO) noch statthaft ist (ablehnend z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 115 Rz 29, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2006 - V S 33/06

    Gegenvorstellung

    Der Senat kann offen lassen, ob eine Gegenvorstellung gegen Gerichtsentscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist, neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge (§ 133a FGO) noch statthaft ist (ablehnend z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 115 Rz. 29, m.w.N.; offengelassen in Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2006 X S 8/06, BFH/NV 2006, 1696; vom 1. Juni 2006 XI S 22/05, juris Nr. STRE200650930).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2006 - L 8 B 271/06
    Für die Entscheidung bleibt offen, ob nach Einführung des § 178a Sozialgerichtsgesetz - SGG - (Anhörungsrüge) daneben noch Raum für eine Gegenvorstellung ist (vgl Bundesfinanzhof - BFH , Beschluss vom 24. Juli 2006 - III B 77/06 ; Beschluss vom 27. Juni 2006 - X S 8/06 -, Bundessozialgericht - BSG , Beschluss vom 28. Juli 2005 - B 13 RJ 178/05 B - NJW 2006, Seite 860 = SozR 4-1500 § 178a Nr. 3; Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S ; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 2 OG 1/06 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 19 W 28/06 ; Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Auflage 2005, § 178a Rdnr 1).
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